Ehrungsordnung
§ 1 - Grundsatz
(1) Diese Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
(2) Sie regelt die Ehrungen der Mitglieder und kann nur von der Jahreshauptversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 - Ehrungen
(1) Für langjährige Mitgliedschaft der Mitglieder werden folgende Urkunden und Nadeln verliehen:
10 Jahre: Urkunde mit bronzener Nadel
20 Jahre: Urkunde mit silberner Nadel
30 Jahre: Urkunde mit goldener Nadel
40 Jahre: Urkunde mit bronzener Nadel und einer 40 im Kranz
50 Jahre: Urkunde mit silberner Nadel und einer 50 im Kranz
60 Jahre: Urkunde mit goldener Nadel und einer 60 im Kranz
(2) Zusätzliche Ehrungen für die aktiven Mitglieder werden gemäß der Ehrenordnung des Landes-Musikverbandes Rheinland-Pfalz e.V. durchgeführt.
(3) Sonderehrungen werden durch Beschluss des Vorstandes im Einzelfall beantragt.
§ 3 - Geburtstage
(1) Auf Wunsch wird, wenn der Musikverein spielfähig ist, ein musikalisches Ständchen vorgetragen.
a. bei aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern
ab 50 Jahren in 10er Schritten
ab 70 Jahren in 5er Schritten
b. bei fördernden Mitgliedern
ab 60 Jahren in 10er Schritten
ab 70 Jahren in 5er Schritten
(2) Geschenke für Geburtstage werden nach Ermessen des Vorstands übergeben.
(3) Sonderregelungen werden durch Beschluss des Vorstandes im Einzelfall entschieden.
§ 4 - Eheschließung/Ehejubiläum
(1) Bei Eheschließung oder Ehejubiläum (silberne oder goldene Hochzeit) von Mitgliedern wird auf Wunsch ein musikalisches Ständchen vorgetragen, wenn der Musikverein spielfähig ist.
(2) Geschenke für Eheschließung/Ehejubiläum werden nach Ermessen des Vorstands übergeben.
(3) Sonderregelungen werden durch Beschluss des Vorstandes im Einzelfall entschieden.
§ 5 - Beerdigungen
(1) Beerdigungen von aktiven Mitgliedern oder Ehrenmitgliedern werden auf Wunsch musikalisch umrahmt, wenn der Musikverein spielfähig ist.
(2) Sonderregelungen werden durch Beschluss des Vorstandes im Einzelfall entschieden.
§ 6 - Inkrafttreten
(1) Diese Ehrungsordnung hat die Jahreshauptversammlung am 8. März 2013 in Fachbach beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft. Alle vorhergehenden Ehrungsordnungen werden damit ungültig.
Bad Ems, 8. März 2013