Beitragsordnung
§ 1 - Grundsatz
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
(2) Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann nur von der Jahreshauptversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 - Beschlüsse
(1) Die Jahreshauptversammlung beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
(2) Die festgesetzten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres.
§ 3 - Beiträge
(1) Mitgliedsform - Mitgliedsbeitrag pro Monat
aktive und fördernde Mitglieder bis 18 Jahre - 1,00 €
aktive und fördernde Mitglieder ab 18 Jahre - 2,50 €
Familien - 5,50 €
Ehrenmitglieder - beitragsfrei
(2) Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. März eines Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr fällig. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(3) Als Familien gelten Ehepaare mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
(4) Änderungen der persönlichen Angaben (Adresse, Bankverbindung, etc.) sind schnellstmöglich mitzuteilen.
(5) Bei Vereinsmitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
(6) Vereinsmitglieder, die nicht am (SEPA-)Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihren Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 1. März eines jeden Jahres auf eines der Vereinskonten.
(7) Rückbelastungskosten durch einen gescheiterten Lastschrifteinzug gehen zu Lasten des Mitglieds und werden in Rechnung gestellt, wenn das Mitglied die Rückbelastung zu verantworten hat.
§ 4 - Vereinskonten
(1) Konto bei der Nassauischen Sparkasse
Kontonummer: 552 090 888
Bankleitzahl: 510 500 15
IBAN: DE60 5105 0015 0552 0908 88
BIC: NASSDE55XXX
(2) Konto bei der Volksbank
Kontonummer: 200 495 900
Bankleitzahl: 570 928 00
IBAN: DE10 5709 2800 0200 4959 00
BIC: GENODE51DIE
(3) Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 - Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung hat die Jahreshauptversammlung am 8. März 2013 in Fachbach beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft. Alle vorhergehenden Beitragsordnungen werden damit ungültig.
Bad Ems, 8. März 2013