Beitragsordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 3 - Beiträge

(1) Mitgliedsform - Mitgliedsbeitrag pro Monat

   aktive und fördernde Mitglieder bis 18 Jahre - 1,00 €

   aktive und fördernde Mitglieder ab 18 Jahre - 2,50 €

   Familien - 5,50 €

   Ehrenmitglieder - beitragsfrei

(2) Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. März eines Kalenderjahres für das laufende Kalenderjahr fällig. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(3) Als Familien gelten Ehepaare mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

(4) Änderungen der persönlichen Angaben (Adresse, Bankverbindung, etc.) sind schnellstmöglich mitzuteilen.

(5) Bei Vereinsmitgliedern, die dem Verein eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. März eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

(6) Vereinsmitglieder, die nicht am (SEPA-)Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihren Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 1. März eines jeden Jahres auf eines der Vereinskonten.

(7) Rückbelastungskosten durch einen gescheiterten Lastschrifteinzug gehen zu Lasten des Mitglieds und werden in Rechnung gestellt, wenn das Mitglied die Rückbelastung zu verantworten hat.