Beitragsordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 5 - Inkrafttreten

(1) Diese Beitragsordnung hat die Jahreshauptversammlung am 31. März 2023 in Nievern beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft. Alle vorhergehenden Beitragsordnungen werden damit ungültig.

Bad Ems, 31. März 2023