Satzung

Inhaltsverzeichnis

§ 5 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt an den Vereinsveranstaltungen, Ausflügen und Jahreshauptversammlungen teilzunehmen.

(2) Das Stimm- und Antragsrecht steht den Mitgliedern ab dem 16. Lebensjahr zu. Eine Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter bei Abstimmungen und Wahlen ist nicht zulässig. Die Ausübung des Stimmrechts kann nicht übertragen werden.

(3) Mitglieder können ab dem 16. Lebensjahr wählen (aktives Wahlrecht) und ab dem 18. Lebensjahr gewählt werden (passives Wahlrecht).

(4) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Vereins nachhaltig zu unterstützen und die Beschlüsse der Organe des Vereins durchzuführen.

(5) Jedes aktive Mitglied hat in der Regel den Kauf und die Pflege der Musikinstrumente selbst zu übernehmen. Falls vorhanden, können Instrumente zeitlich begrenzt vom Verein gestellt werden. Die im Eigentum des Vereins stehenden Instrumente sind sorgsam zu pflegen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet jedes Mitglied selbst.

(6) Alle dem Mitglied vom Verein übergebenen Vereinsgegenstände (z.B. Kleidung, Instrumente, Noten usw.) bleiben Vereinseigentum, sind beim Verlust zu ersetzen und beim Austritt aus dem Verein unaufgefordert und unbeschädigt innerhalb der Frist von sechs Wochen nach dem Austritt an den Verein zurückzugeben.