Satzung
Inhaltsverzeichnis
- § 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr
- § 2 - Gemeinnützigkeit
- § 3 - Zweck und Tätigkeit des Vereins
- § 4 - Mitgliedschaft
- § 5 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 6 - Ehrungen
- § 7 - Organe
- § 8 - Die Jahreshauptversammlung
- § 9 - Der Vorstand
- § 10 - Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB
- § 11 - Satzungsänderung / Zweckänderung
- § 12 - Auflösung
- § 13 - Inkrafttreten
§ 10 - Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB
(1) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der 1. Kassierer und der Geschäftsführer.
(2) Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch mindestens zwei, der im § 10 Absatz 1 dieser Satzung genannten, Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.