Satzung

Inhaltsverzeichnis

§ 10 - Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB

(1) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der 1. Kassierer und der Geschäftsführer.

(2) Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch mindestens zwei, der im § 10 Absatz 1 dieser Satzung genannten, Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.